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SnackStack

Erklärung zur Barrierefreiheit

SnackStack ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung vom 15. Oktober 2026.

Was wir umgesetzt haben

  • Alle Seiten sind mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarer Fokus-Markierung und einem Link „Zum Inhalt springen“.
  • Texte und Bedienelemente erfüllen das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1.
  • Bilder haben Alternativtexte; rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen, Pflichtfelder sind gekennzeichnet.
  • Bei aktivierter Einstellung „Bewegung reduzieren“ werden Animationen abgeschaltet.
  • Die Sprache der Seiten ist als Deutsch ausgezeichnet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Animierte Startseite: Die Kapitel der Startseite werden beim Scrollen nacheinander eingeblendet. Inhalte eines Kapitels sind erst sichtbar, wenn man dorthin scrollt. Dieselben Informationen finden Sie auch auf den Seiten Für Firmen und Für Privatpersonen.
  • Standort-Karte: Die Karte ist nur eingeschränkt mit Screenreadern nutzbar. Alle Standorte und das Sortiment sind deshalb zusätzlich als Liste neben der Karte verfügbar.

Barrieren melden

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie uns: info@snack-stack.de oder rufen Sie an: +49 173 3787492. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die für die Durchsetzung des BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).